Information gemäß § 2 Abs. 4 Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (EWSG)

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und auch Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Auf der Grundlage des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) sollen Kundinnen und Kunden von leitungsgebundenen Erdgas- und Wärmelieferungen in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Wärmeversorgungsunternehmen, die zur Finanzierung dieser Entlastung einen Vorauszahlungs- bzw. Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland haben.

Die GEMO-Bau wird die Förderung durch den Staat zurückerhalten und Sie als Endverbraucher erhalten die Entlastung zeitnah und unmittelbar. Als gesetzliche Grundlage lieft das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG, zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/BJNR205100022.html.